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FAQ

Hier finden Sie ein Überblick über die wichtigsten Zulassungskriterien zur Plasmaspende, welche im Blutsicherheitsgesetz und in der Blutspendeverordnung geregelt sind.

Wenn Sie Plasmaspender werden möchten, vereinbaren Sie in einem ausgewählten Spendezentrum einen Termin. Sie werden ärztlich untersucht, wobei entschieden wird ob Sie zur Plasmaspende zugelassen werden.

 

Was muss ich bei meiner ersten Spende beachten?

Alter: alle Menschen zwischen im Alter von 18 Jahren bis 60 Jahren dürfen, bei Erfüllung gewisser gesundheitlicher und gesetzlich festgelegter Kriterien Blutplasma spenden. Wenn Sie zum ersten Mal spenden, dürfen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Ersten Spende das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gesundheit: Sie befinden sich in guter geistiger und körperlicher Gesundheit

Körpergewicht: Plasmaspender müssen ein Mindestkörpergewicht von 50 kg haben und dürfen maximal 150 kg wiegen

Wohnsitz: Um als Spender zugelassen zu werden, müssen Sie zu Ihrem ersten Termin in einem Plasmazentrum eine Meldebescheinigung als Bestätigung Ihres Wohnsitzes sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.

Ausweispflicht: Zu Beginn erhält jeder Spender einen Spenderausweis, welcher zu jeder Plasmaspende mitzubringen ist.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in einem Plasmazentrum Ihrer Wahl.

 

 

Wann darf ich nicht spenden?

Autoimmunerkrankungen: Aus Sicherheit für den Spender, ist Menschen mit einer Autoimmunerkrankung eine Plasmaspende leider nicht möglich.

Epilepsie: Diese führt leider zu einem permanenten Ausschluss.

Hepatitis: führt leider zu einem permanenten Ausschluss.

HIV-Infektion: permanenter Ausschluss.

Krebserkrankungen: Um Menschen zu schützen, die eine onkologische Erkrankung hatten, sind diese leider dauerhaft von der Spende ausgeschlossen. Ausnahmen sind erfolgreich behandelte Basaliom oder Carcinoma in situ.

Malaria: Menschen, die an Malaria erkrankt waren oder sich länger als 6 Monate dauerhaft in einem Malariagebiet aufgehalten haben, sind permanent von der Spende ausgeschlossen.

Suchtgiftmissbrauch: permanenter Ausschluss.

Das sind die gängisten Ausschlussgründe, mehr Informationen erhalten Sie in Ihrem Plasmazentrum vor Ort.
 

 

 

Vorübergehende Gründe warum ich nicht spenden darf

Einmaliges HIV-Risiko-Verhalten: Wenn Sie sich durch eine Handlung einem möglichen HIV-Risiko ausgesetzt haben, müssen Sie danach leider 12 Monate pausieren, bevor Sie wieder Plasmaspenden können.

Sexuelles Risikoverhalten: wer sich einem erhöhten Risiko einer sexuell übertragbaren Krankheit ausgesetzt hat, muss für die Dauer von 12 Monaten von der Plasmaspende pausieren. 
Details erfahren sie im Zentrum vor Ort.

Piercing, Tattoo: Hier muss eine Pause vom Plasmaspenden von 4 Monaten eingelegt werden.

Schwangerschaft & Stillzeit: während und bis 6 Monate nach der Schwangerschaft muss leider eine Pause vom Spenden eingelegt werden. Der Körper einer Mutter braucht die Proteine für das Wachstum des Kindes.

Das sind die gängisten Ausschlussgründe, mehr Informationen erhalten Sie in Ihrem Plasmazentrum vor Ort.
 

 

 

Auslandsaufenthalt: für gewisse Länder gibt es eine Spenderrückstellung. Aufenthalte in verschiedenen Ländern können die Spendetauglichkeit vorübergehend oder permanent einschränken. Darunter fallen vor allem Länder mit erhöhtem Risiko für folgende Infektionskrankheiten: Chikungunya, Dengue Fieber, Malariagebiet, Westnilvirus, Zika-Virus. Alle Personen, die sich zwischen 1980 und 1996 mehr als 6 Monate in Großbritannien aufgehalten haben, sind permanent von der Plasmaspende ausgeschlossen.